Zusätzlich zur OCC Vollkaskoversicherung haben wir folgende weitere Vorkehrungen zum Schutz deines Autos getroffen:

Oldtimer sharing

  • Dem Fahrer oder der Fahrerin darf innerhalb der letzten drei Jahre nicht die Fahrerlaubnis für einen Termin von drei Monaten oder länger entzogen worden sein.
  • Der Fahrer oder die Fahrerin darf innerhalb der letzten drei Jahre nicht mehr als 2 Kasko-Schäden (Schadenhöhe jeweils über 2500 Euro) mit Kraftfahrzeugen verursacht haben.
  • OttoChrom verlangt auf deinen Wunsch mehr als 5 Jahre (=Standard) Fahrpraxis vom Fahrer oder der Fahrerin.
  • Autobahnfahrten über Stadtautobahnen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h hinaus sind aus Versicherungsgründen nicht zulässig. Grundsätzlich liegt die maximal zulässige Geschwindigkeit bei 100 km/h.
  • Verpflichtend bei jeder Fahrzeugübergabe ist eine intensive Einweisung des Fahrers in dein Fahrzeug. Bei stärker erklärungsbedürftigen Fahrzeugen macht ihr am besten eine kurze gemeinsame Probefahrt mit dem Gastfahrer am Steuer und dir daneben.
  • Jeder Interessent muss sich im Rahmen der Buchungsanfrage bezüglich seiner Kenntnisse und Erfahrung beim Fahrern von Oldtimern selbst einschätzen. Ist dein Fahrzeug eher komplex in der Bedienung und der Interessent hat sich selbst sehr hoch eingeschätzt, so bietet es sich an, kurz über unser Nachrichtensystem nachzufragen, woher genau diese Erfahrung stammt. Dies ermöglicht dir, genau die Interessenten zuzulassen, die mit deinem Fahrzeug umgehen können.
  • Bereits mit der Buchungsbestätigung verschicken wir unsere Fahrhinweise an den Mieter. Somit kann er sich damit vorab vertraut machen. Die gleichen Fahrhinweise sind Bestandteil des vom Fahrer und dir zu unterschreibenden Übernahmeprotokoll und werden dem Fahrer bei der Fahrzeugübergabe noch einmal ausgehändigt.