Häufige Fragen

Gastfahrer


Wetter

Verschiebung wegen Schlechtwetter?
Mit einem Oldtimer bei schlechtem Wetter zu fahren, macht natürlich auch Spaß, aber bei weitem nicht so viel wie bei gutem Wetter. Auch möchten viele Fahrzeugbesitzer nicht, dass ihr Fahrzeug bei widrigen Verhältnissen unterwegs ist. Und auch die OCC Versicherung hat daran wenig Interesse, da die Unfallgefahr steigt. Daher ist das Gros unserer Fahrzeugbesitzer gerne bereit, nach Absprache mit dir eine Buchung (auch kurzfristig) zu verschieben. Dies könnt ihr kinderleicht über die Webseite tun: Ihr klickt auf „Terminverschiebung anfragen“, der Sharingpartner bestätigt und schon ist die Buchung verschoben. Ihr könnt dies auch mehrfach tun, bis der Wettergott mitspielt. Der neue Termin sollte innerhalb von 2 Monaten nach dem ursprünglichen Termin liegen.

Vor dem Sharing

Ab welchem Alter kann ich ein Auto buchen und wie lange muss ich den Führerschein haben?
Das von der OCC Versicherung vorgegebene Mindestalter liegt bei 23 Jahren. Gleichzeitig muss der PKW-Führerschein mindestens vor 5 Jahren erteilt worden sein. Der Fahrzeugbesitzer kann die Dauer des Führerscheinbesitzes auf bis zu 20 Jahre erhöhen. Die entsprechende Jahreszahl findest du unter „Vorausssetzungen“ auf der jeweiligen Fahrzeug-Seite.
Wie schwierig ist es, einen Oldtimer zu fahren?
Natürlich fahren sich klassische Autos anders als moderne Autos. Die Fahrzeugbedienung ist etwas komplexer, auch fehlen die vielen Assistenzfunktionen, die in einem modernen Auto enthalten sind. Aber das macht ja auch den Reiz aus, man fährt noch richtig selbst und nicht irgendein System. Ein versierter Fahrer kommt normalerweise mit einem klassischen Fahrzeug gut zurecht. Die wichtigsten Eigenschaften dabei sind eine gewisse Vorsicht und Umsicht. Bewusst finden sich auf OttoChrom keine Vorkriegsfahrzeuge, die oft einen höheren Komplexitätsgrad aufweisen. Bei der Fahrzeugübergabe erfolgt immer eine intensive Einweisung durch den Fahrzeugbesitzer, während der der Besitzer auf mögliche „Eigenheiten“ seines Autos eingeht. Als Daumenregel gilt: je „jünger“ das Fahrzeug ist, desto leichter ist es zu bedienen, Automatikfahrzeuge sind in der Bedienung einfacher als Fahrzeuge mit Schaltgetriebe. Noch vertiefende Informationen zu diesem Thema findest du unter Kann jeder mit jedem Oldtimer fahren?. Weiterhin bekommt jeder Mieter zusammen mit den Buchungsunterlagen noch ein Merkblatt mit nützlichen Fahrtipps.
Wo hole ich das Fahrzeug ab?
Du holst das Fahrzeug direkt beim Fahrzeugbesitzer ab. Wo das Fahrzeug ungefähr steht, siehst du auf jeder Fahrzeugseite unter „Standort“. In deiner Buchungsbestätigung findest du dann den exakten Standort des Fahrzeuges. In manchen Fällen vereinbaren Fahrzeugbesitzer und Gastfahrer auch einen alternativen Ort der Fahrzeugübergabe, zum Beispiel in der Nähe der Arbeitsstätte des Fahrzeugbesitzers, falls die Übergabe tagsüber unter der Woche erfolgt. Das Gleiche gilt für die Fahrzeugrückgabe.
Was bedeutet Tages-Buchung?
Mit einer Tages-Buchung kannst du das Fahrzeug in den meisten Fällen bis zu 24h mieten. Viele Gastfahrer holen bei einer Tages-Buchung das Fahrzeug morgens ab und bringen es abends wieder zurück. Möchtest du das Fahrzeug auch übernacht für dich haben, so ist für die Aufrechterhaltung deines Versicherungsschutzes eine sichere Verwahrung (Einzelgarage, Tiefgarage, überwachte öffentliche Garage) des Fahrzeuges übernacht die Voraussetzung. Zu welcher Uhrzeit du das Fahrzeug abholen oder zurückbringen kannst, vereinbarst du individuell mit dem Fahrzeugbesitzer. Sowohl die Übergabe als auch die Rückgabe sollten noch bei Tageslicht erfolgen, damit das Fahrzeug optisch jeweils kurz gecheckt werden kann. Steht eine beleuchtete, geräumige Garage oder ähnliches zur Verfügung, können Übergabe oder Rückgabe auch bei Dunkelheit erfolgen.

Autobahn und Ausland

Kann ich mit dem gemieteten Auto auf der Autobahn fahren?
Nein, die Ausnahme sind Stadtautobahnen bis zu einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Ältere Fahrzeuge verfügen nicht über die vielen Sicherheitssysteme eines modernen Fahrzeuges, daher ist es OttoChrom lieber, wenn du gemütlich cruist anstatt zu rasen. Grundsätzlich gilt bei OttoChrom aus Versicherungsgründen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Wenn du richtig schnell auf der Autobahn fahren willst, dann holst du dir am besten ein neues Auto bei Sixt oder Europcar.
Kann ich mit dem gemieteten Auto ins Ausland fahren?
Fahrten in die direkt an Deutschland angrenzenden Nachbarländer sind zulässig. Fahrten in andere Länder sind aus Versicherungsgründen leider nicht möglich

Konkreter Ablauf eines Sharing-Vorgangs

Was sind die einzelnen Schritte beim Sharing?
  • Du suchst dir auf der Webseite ein Auto aus, das du gerne fahren möchtest. Du gibst den oder die Tage ein, an denen du das Auto fahren möchtest (die genauen Uhrzeiten musst du noch nicht angeben) und fragst kurz ab, ob das Auto zu diesem Termin frei wäre. Wenn das Auto verfügbar ist, stellst du über unsere Webseite eine unverbindliche Buchungsanfrage an den Fahrzeugbesitzer - hierbei kannst du auch Fragen zum Auto oder zu den Details der Abholung klären. Wenn ihr euch einig seid, bestätigt der Fahrzeugbesitzer deine Anfrage und du kannst verbindlich buchen und das Fahrzeug ist für dich reserviert. Keine Angst, das klingt komplizierter als es ist. Und bei Fragen wende dich gerne an uns unter 030/34 35 0800.
  • Fahrzeug-Abholung: Du erscheinst pünktlich am vereinbarten Standort des Fahrzeuges (meist die Garage oder der Stellplatz). Der Fahrzeugbesitzer erklärt dir das Auto, ihr macht einen optischen Fahrzeug-Check und ein Foto von jeder Fahrzeugseite. Ihr ergänzt kurz das bereits vorausgefüllte Übernahmeprotokoll aus und unterschreibt es beide. Du übergibst dem Fahrzeugbesitzer die Kaution. Bei den meisten Fahrzeugen beträgt die Kaution 500 Euro (in bar). Die Höhe der Kaution für das von dir ausgewählte Fahrzeug findest du unter „Voraussetzungen“ auf der Fahrzeugseite. Oft wird auch eine kurze gemeinsame Probefahrt gemacht, mit dem Fahrzeugbesitzer auf dem Beifahrersitz. Somit bist du schon gut an das Fahrzeug gewöhnt, wenn es dann los geht.
  • Bei der Fahrzeugrückgabe bekommst du die Kaution vom Fahrzeugbesitzer sofort zurück (Voraussetzung: das Fahrzeug ist unbeschädigt). Ihr unterschreibt beide das Protokoll und alles ist erledigt. Sollte dir eine Beschädigung des Fahrzeuges unterlaufen sein, so behält der Fahrzeugbesitzer die Kaution bis zur Klärung des Sachverhaltes ein.
Wie viele Personen dürfen das Fahrzeug fahren?
Der Sharingtarif bezieht sich auf eine(n) Fahrer(in). Auf Wunsch ist auch ein(e) weitere(r )Fahrer(in) möglich. Bei den meisten Fahrzeugen fällt dafür eine kleine Gebühr an, die zwischen 10 und 50 Euro liegt. Den genauen Betrag findest du unter Zusatzfahrer bzw. Versicherung Zusatzfahrer in der Rubrik „Tarife“ auf der Fahrzeugseite. Wichtig: Alle Fahrer haben aus Versicherungsgründen bei der Fahrzeugübergabe/-einweisung anwesend zu sein. Bei der Fahrzeugrückgabe ist die Anwesenheit eines Fahrers ausreichend. Mehr als 1 Zusatzfahrer ist nicht möglich.
Was, wenn der Zustand des Autos ganz anders ist als auf der OttoChrom-Website dargestellt?
Fotos geben mitunter nur das wieder was wir gerne sehen wollen. Das OttoChrom-Team achtet persönlich bei jeder neuen Fahrzeug-Registrierung darauf, dass das Auto unseren hohen OttoChrom Ansprüchen gerecht wird. Ein Auto darf aber natürlich Spuren eines Autolebens tragen. Auch wir selber bekommen Gebrauchsspuren und tragen diese mit Stolz.
Also: ein paar Gebrauchsspuren schmälern dein Erlebnis überhaupt nicht.
Ist der Wagen aber nicht fahrbereit oder stark verschmutzt, dann bist du selbstverständlich berechtigt, das Auto gar nicht erst zu übernehmen. Bitte mach ein paar Fotos davon. Der bereits bezahlte Sharingtarif wird dir zurückerstattet.
Wie werden kleinere optische Vorschäden des Fahrzeuges gehandhabt?
Ein mehrere Jahrzehnte altes Auto darf neben Patina auch mal einen Kratzer oder einen Parkrempler haben. Das ist völlig ok.
Solange diese Schäden nicht zu Sicherheitsmängeln führen, ist das völlig in Ordnung.
Wichtig ist, dass alle kleinen und größeren Vorschäden dokumentiert werden: Anhand einer Fahrzeugskizze werden alle Vorschäden penibel im Übernahmeprotokoll vermerkt. Zusätzlich wird der Fahrzeugzustand mit 4 Fotos von allen Seiten des Fahrzeuges als obligatorischer Bestandteil der Fahrzeugübergabe festgehalten. Auch OttoChrom bekommt diese Bilder und das Übernahmeprotokoll bei jeder Vermietung. Anhand der Fotos lässt sich sehr exakt feststellen, welche kleinen Schäden das Fahrzeug mit in den Sharingtag gebracht hat und was an diesem Tag eventuell dazu gekommen ist. Somit gibt es eine klare Faktenlage. Sollte es hier wider Erwarten Unstimmigkeiten geben, dann schaltest du bitte OttoChrom ein. Dirk Salomon, einer der beiden Gründer von OttoChrom, hatte in 18 Jahren stationärer Oldtimervermietung mit dieser Dokumentationsmethode noch keinen einzigen Streitfall (trotz einer 5-stelligen Anzahl von durchgeführten Vermietungen).
Was ist zu tun, wenn mir während des Sharingtages ein Schaden passiert?
Größere Schäden oder Unfälle meldest du unmittelbar an OttoChrom unter 0152-2669 2302. Wie du weisst, ist das Fahrzeug vollkaskoversichert. OttoChrom schaltet dann umgehend die OCC Versicherung ein, die sich gemeinsam mit ihrer Mutter PROVINZIAL Versicherung AG (einer Tochter der Sparkassen-Finanzgruppe) um die Schadenregulierung kümmert. Wichtig ist, dass du bei einem Unfall immer auch die Polizei rufst. OCC kümmert sich sich auch um ein möglicherweise notwendiges Abschleppen des Fahrzeuges und sorgt dafür, dass Du entweder zu deinem Ausgangspunkt zurück oder an den Zielort deiner Fahrt kommst.
Bagatellschäden wie ein abgebrochener Hebel oder Knopf bei den Instrumenten oder kleine Malheurs wie ein umgekippter Kaffeebecher regulierst du mit dem Fahrzeugbesitzer über die Kaution. Solltet Ihr euch nicht einig werden, dokumentiert ihr die Angelegenheit mit ein paar Fotos und kontaktiert OttoChrom. Wir sorgen dann für eine Klärung.
Was passiert, wenn ich mehr als die im Sharing-Tarif enthaltenen Mehrkilometer pro Tag fahren möchte?
Bei jedem Fahrzeug ist eine gewisse Anzahl an Kilometern pro Tag im Sharingtarif inkludiert. Bei den meisten Fahrzeugen sind dies 150 km. Die exakte Kilometeranzahl des von dir ausgewählten Fahrzeuges findest du unter „Tarife“ auf der Fahrzeugseite. Dort findest du auch, wieviel pro Mehrkilometer anfällt. Meist bewegt sich das zwischen 40 und 90 Cent pro Kilometer. Die Bezahlung der Mehrkilometer erfolgt im Rahmen der Fahrzeugrückgabe über eine Verrechnung mit der Kaution. Beispiel: Die Kaution beträgt 500 Euro in bar. Du fährst 100 km mehr als im Tagestarif inkludiert. Pro Mehrkilometer schlagen 50 Cent zu buche. Du bekommst statt 500 Euro Kaution in diesem Fall 450 Euro zurück.
Was passiert, wenn ich das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann?
Hast du eine Verspätung von mehr als 30-45 Minuten, so verlängert sich die Sharing-Periode um mindestens einen halben Tag. Du teilst dies dem Fahrzeugbesitzer sowie OttoChrom spätestens bei Eintritt der Verlängerung mit, damit sich die Versicherungsperiode entsprechend verlängern kann und du weiterhin Versicherungsschutz geniesst.
Wer ist für die Reinigung des Fahrzeuges zuständig?
Selbst bei trockenem Wetter kannst du den Oldie sowohl innen als auch außen nie 100% sauber zurückgeben. Mit einem Oldie durch die Waschanlage zu fahren ist wie mit einer Flex ein paar Fliegen von der Scheibe zu kratzen. Das verträgt sich in der Regel nicht. Um dir zu ersparen, eine Handwäsche vor der Rückgabe des Fahrzeuges vornehmen zu müssen und außerdem den Handstaubsauger zu schwingen, kommt zum Sharingtarif eine Endreinigungspauschale von 19 Euro hinzu. Diese 19 Euro bekommt der Fahrzeugbesitzer. Bitte versuche trotzdem, die Verschmutzung des dir anvertrauten Fahrzeugs auf ein Minimum zu reduzieren.

Zahlung

Sind die Gebühren für die Versicherung und den Service von OttoChrom bereits im Sharing-Tarif enthalten oder kommen diese noch dazu?
Sowohl die Versicherungsprämie (ca. 9-14%) als auch die Servicepauschale (15%) sind bereits im Sharing-Tarif enthalten.
Wie hoch sind die Kaution und die Selbstbeteiligung?
Die Kaution, die du dem Fahrzeugbesitzer beim Empfang des Fahrzeuges in bar übergibst, beläuft sich bei den meisten Fahrzeugen auf 500 Euro. Die Selbstbeteiligung im Schadenfall beträgt bei den meisten Fahrzeugen 1000 Euro. In Einzelfällen können Kaution und Selbstbeteiligung von diesen Werten abweichen. Dies findest du unter „Regeln“ auf der jeweiligen Fahrzeugseite.
Wann bezahle ich den Sharing-Tarif?
Bei Abschluss der Buchung gibst du deine Zahlungsdaten ein. Diese sind bei unserem Zahlungsanbieter Stripe in guten und für dich sicheren Händen. Stripe ist neben Paypal eines der weltweit führenden Unternehmen auf diesem Gebiet. Twitter, Google, Uber und weitere internationale Groß-Unternehmen sind Kunden von Stripe. Findet das Sharing bereits innerhalb der nächsten 6 Wochen statt, so erfolgt die Abbuchung sofort. Liegt das Sharing weiter in der Zukunft, so erfolgt die Abbuchung 6 Wochen vor Sharingbeginn.
Wie kann ich bezahlen?
Findet die von dir gebuchte Fahrt innerhalb der nächsten sechs Wochen statt, so kannst du per Kreditkarte, Giropay oder SOFORT bezahlen. Möchtest du eine mehr als sechs Wochen in der Zukunft beginnende Fahrt buchen, so kannst du aktuell lediglich mit Kreditkarte bezahlen.
Ist garantiert, dass die Zahlung beim Fahrzeugbesitzer ankommt?
Ja! Du zahlst auf ein Treuhandkonto ein, auf das niemand (auch nicht wir von OttoChrom) Zugriff hat - das wird in Deutschland sehr streng von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geregelt und überwacht. Nach deiner Fahrt wird das Geld automatisch von diesem Treuhandkonto an den Fahrzeugbesitzer überwiesen.
Welche Stornobedingungen gelten, falls ich vom Mietvertrag zurücktrete?
Wichtig: Eine Verschiebung des Sharing-Vorgangs wegen schlechtem Wetter ist kein Grund für Dich, dass du stornieren musst: Fast alle Fahrzeugbesitzer mögen ebenfalls nicht, dass ihr Auto bei schlechtem Wetter unterwegs ist und sind daher gerne mit einer Verschiebung einverstanden. Dies kannst du ganz einfach über unsere Webseite vornehmen.

Falls du wirklich vom Sharingvertrag zurücktreten willst, werden dir 70% des Sharingtarifes erstattet, wenn der Rücktritt mehr als 50 Tage vor Sharingbeginn erfolgt. Bei Rücktritt zwischen dem 49. und dem 15. Tag vor Mietbeginn erhältst Du noch 25% erstattet, ab dem 14. Tag werden dir 90% des Sharing-Tarifs berechnet. Trittst du am Tag des Mietbeginns zurück oder erscheinst nicht zur Fahrzeugübergabe, dann werden dir 100% des Sharing-Tarifes berechnet.