Bedingungen für Mieter

  • Die Führerscheinbesitzdauer des Mietinteressenten muss mindestens 5 Jahre betragen. Du kannst diesen Wert bis auf 20 Jahre erhöhen.
  • Dem Fahrer oder der Fahrerin darf innerhalb der letzten drei Jahre nicht die Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von drei Monaten oder länger entzogen worden sein.
  • Der Fahrer oder die Fahrerin darf innerhalb der letzten drei Jahre nicht mehr als 2 Kasko-Schäden (Schadenhöhe jeweils über 2500 Euro) mit Kraftfahrzeugen verursacht haben.
  • Du kannst selbst entscheiden, welche Oldtimererfahrung der Mietinteressent vorweisen muss. Im Zweifelsfall kannst du bei einer hohen Selbsteinschätzung des Interessenten über unser Nachrichtensystem näher nachfragen.